So geht es weiter mit dem Sport nach den Ferien ab 10.01.2022:
Seit Dienstag 28.12.2021, gilt eine neue Corona Schutzverordnung in NRW. Sie ist  erstmal gültig bis zum 12.01.2022 und hier zu finden:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211223_coronaschvo_ab_28.12.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

Wir als Vorstand des BTSC gehen davon, daß diese Regelungen über den 12.01.2022 hinaus verlängert werden. Bitte beachtet, daß die AHAL Regeln weiterhin gelten und anzuwenden sind (Maske tragen, außer beim Sport; Abstand halten; Hygiene; Armbeuge Husten; Lüften). Wir wissen, dass ist ins besonders bei den Erwachsenengruppen zusätzlicher Aufwand. Bei den Kindergruppen/ Jugendlichen ist so gut wie keine Änderung. Zu den Kinder + Jugendlichen: Sollten diese von Begleitpersonen in der Halle begleitet werden, unterliegen diese Begleitpersonen auch der 2G+ Regelung (außer Bringen – und abholen bis zur Hallentüre). Aufgrund der zunehmenden Infektionsgefährdung durch die Omikron-Variante des Corona-Virus sind für den Sport folgende Beschränkungen vorgenommen worden:

  1. Sport im Freien: 2G

Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt wie vorher, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.

  1. Sport drinnen: 2G+

Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt wie vorher, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.
Über die Vorlage der Teste ist ein Nachweis vom Übungsleiter zu führen.

  1. Kinder und Jugendliche
  • Kinder bis zum Schuleintritt sind immunisierten Personen gleichgestellt.
  •        Da der Sportbetrieb erst am 10.01.2022 beginnt und dann über die Schulen getestet, werden, gelten sie als immunisiert und brauchen im Außen- und Hallenbereich keinen Test  vorlegen.

Ausnahme: Jugendliche über 16 Jahre müssen einen Nachweis über einen Schulbesuch haben; ansonsten gelten die Regeln für Erwachsene (genesen/geimpft bzw. in der Halle Testnachweis).